Auch wenn wir mit der Unkenpost nur ein ganz kleiner Baustein in der Medienlandschaft sind, ist uns bewusst, dass wir als Team, das öffentlich kommuniziert, eine große Verantwortung haben. Alle Beteiligten an der Unkenpost verpflichten sich daher zur Wahrung hoher journalistischer Standards, insbesondere von Unabhängigkeit, Fairness und Faktentreue. Wir halten uns an die anerkannten Regeln für seriösen Journalismus, wie sie auch im Kodex des Deutschen Presserats dargelegt sind. Insbesondere beachten wir Folgendes:
- Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte derer, über die wir berichten.
- Wir betreiben keine Faktenselektion, um unsere Geschichten besser aussehen zu lassen.
- Wir machen Beiträge, die hauptsächlich eine kommentierende Perspektive bieten, mit einem geeigneten Genre-Begriff kenntlich (z.B. „Kommentar“, „Meinung der Redaktion“).
- Wir zitieren korrekt, vollständig und unter namentlicher Nennung der zitierten Personen oder Organisationen, soweit diese nicht anonym oder pseudonym bleiben wollen. Verbreiten zitierte Personen oder Institutionen nachweislich widerlegte Behauptungen, machen wir diese als solche kenntlich.
- Fotos und anderes Bildmaterial verwenden wir ohne inhaltliche Manipulation und ohne im Text einen falschen Bezug zum Abgebildeten herzustellen.
- Wir stellen inhaltliche Fehler unverzüglich, deutlich und transparent richtig.
- Wir verpflichten uns zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit. Wir legen für unsere Artikel Abhängigkeiten und Interessenverflechtungen offen. Wir lancieren keine als Journalismus getarnten PR-Beiträge. Wir nehmen für unsere Beiträge in der Unkenpost keine Honorare von denen an, über die wir berichten.
- Wir plagiieren nicht und geben keine Recherche-Ergebnisse, die von anderen stammen, als unsere eigenen aus.
- Wir legen relevante Literaturquellen nach Möglichkeit transparent offen.
- Wir behandeln uns gegenseitig kollegial und fair und wir respektieren dauerhaft jede Leistung, die zum Entstehen eines Artikels beiträgt.
Die Beteiligten an der Unkenpost verpflichten sich
- rassistische sowie ethnische, kulturelle und religiöse Minderheiten diskriminierende oder stereotypisierende Thesen und Wortwahl,
- sexistische und nach Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminierende oder stereotypisierende Thesen und Wortwahl,
- antisemitische Thesen und Wortwahl einschließlich relativierender Gleichsetzungen angeblicher oder tatsächlicher Missstände mit dem Holocaust ebenso ausnahmslos zu unterlassen, wie
- das Aufstellen und Verbreiten von Thesen, Behauptungen und Verschwörungstheorien, die eindeutig wissenschaftlicher Evidenz widersprechen.
Diese Regeln orientieren sich am Kodex der Journalisten-Genossenschaft „Riffreporter“, in der Kerstin Hoppenhaus Mitglied ist.